Online-Shopping am Sonntag untersagen?

Online-Shopping am Sonntag untersagen?

Hurtig-Markt in Heidgraben - Sonntagsöffnung ermöglichen!

Kole Gjoka (Vorsitzender der MIT) und der MIT Mitgliederbeauftragte Holger Werner am 14.07.2026 vor Ort am Hurtig Markt; gemeinsam mit Ralf Rosenowsky (CDU Heidgraben).

Kole Gjoka: „unsere Gesellschaft ist aufgefordert zukunftsorientierte Öffnungszeiten als Instrument des Marktes zu verstehen“. 

Ralf Rosenowsky: "Die CDU Heidgraben, im Besonderen auch Bürgermeister Julian Kabel, setzt sich bereits mit aller Kraft für die Sonntags-Öffnungszeiten ein".

Holger Werner: „MIT Kreis Pinneberg setzt sich ganz konkret für den Hurtig-Markt in Heidgraben ein, es ist ein klassisches regionales Thema und aktive Mittelstandsförderung!“.

In Heidgraben darf der Hurtig-Markt an Sonn- und Feiertagen nicht mehr öffnen (die neue vollautomatische Poststation auf dem Gelände, mit Verkauf von Porto, ist aber 24/7 geöffnet?).
Hintergrund ist die Rechtslage zu vollautomatischen, personallosen Verkaufsstellen. Nachdem ein Gericht in Hessen entschieden hatte, dass auch solche Märkte den Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes unterliegen, änderte der hessische Landtag das Gesetz. Dadurch dürfen personallose Kleinstmärkte unter bestimmten Voraussetzungen wieder sonntags öffnen – allerdings nur in kleineren Gemeinden. Schleswig-Holstein hat sein Ladenöffnungsgesetz im Wesentlichen entsprechend angepasst. Die Ausnahme gilt hier für Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern und für Märkte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 350 m².
Für den Hurtig-Markt in Heidgraben greift diese Ausnahmeregelung deshalb nicht.
Für uns als Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Kreis Pinneberg stellen sich hierzu zwei grundlegende Fragen:

Erstens: Hat das Unternehmen seine Investition in Heidgraben im Vertrauen darauf getätigt, den Markt auch sonntags betreiben zu können? Wenn ja, muss aus unserer Sicht eine Vertrauensschutzregelung greifen. Rechtssicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für Investitionen. Gerade mittelständische Unternehmen müssen sich auf die geltenden Rahmenbedingungen verlassen können.

Zweitens: Warum sollte ein vollständig personallos betriebener Markt an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen? Es wird kein Personal beschäftigt, niemand muss sonntags arbeiten und die Versorgung der Bevölkerung wird verbessert.
Die Konsequenz der derzeitigen Rechtslage erscheint daher widersprüchlich: Wer konsequent jede Form des sonntäglichen Einkaufs verhindern wollte, müsste folgerichtig auch Online-Shopping an Sonn- und Feiertagen untersagen oder den Zugang zu entsprechenden Verkaufsplattformen sperren. Dass dies niemand ernsthaft fordert, zeigt die Inkonsequenz der bestehenden Regelung.

Wir fordern daher:

• eine sofortige rechtliche Lösung, die die Sonntagsöffnung des Hurtig-Marktes in Heidgraben wieder ermöglicht,
• einen angemessenen Vertrauensschutz für bereits getätigte Investitionen,
• und eine praxisnahe, mittelstandsfreundliche Regelung für personallose Nahversorgungsmärkte.

So stärken wir den ländlichen Raum, fördern Innovationen und unterstützen ein mittelständisches Unternehmen aus Norddeutschland.